Name der zu fördernden Person / Zielgruppe:
Situationsbeschreibung
Frau Z. wurde am 28. September 2023 mit ihrer siebenjährigen Tochter in unserem Frauenhaus aufgenommen.
Die Ehe von Frau Z. war seit der Eheschließung von enormer körperlicher Gewalt gegen Sie geprägt. Als es im September 23 zu einem erneuten Übegriff gegen Frau Z. gekommen ist, hat sie die Wohnung mit ihrer Tochter verlassen, die nächstgelegene Polizeistation aufgesucht und dort erstmalig von der Gewalt durch den Ehemann berichtet und um Unterstützung gebeten.
Diese vermittelten Sie zunächst an die 24/7 Aufnahmestelle in Hamburg. Frau Z. hat an diesem Tag eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Täter erstattet und mit einer Anwältin ein sechsmonatiges Kontakt- und Annäherungsverbot erwirkt.
Frau Z. konnte aufgrund der Nähe zum Gewalttäter und der hohen Gefährdung nicht in Hamburg bleiben und musste in ein weitentfernteres Frauenhaus fliehen und wurde so an uns vermittelt.
Frau Z. ist vor einem Jahr gemeinsam mit ihrem Mann und der gemeinsamen Tochter aus der Türkei zugewandert und ist seither im Besitz einer Duldung, weil sie bisher noch keinen Pass vorlegen konnte
Frau Z. hatte demnach bei Ihrer Ankunft im Frauenhaus keinen fließenden Leistungsbezug und kam ohne finanzielle Mittel bei uns an. Außerdem war es ihr nicht möglich, ihre Flucht zu planen und damit wichtige Kleidung und Hygieneartikel für sich und ihre Tochter ins Haus mitzubringen.
Insbesondere weil Frau Z. über keinerlei Ausweisdokumente bei ihrer Ankunft verfügten (Dokument der Duldung u.ä.) , konnte während des Aufenthaltes keine Leistungen für die Familie beantragt werden und musste erst neu beschaffen werden.
Während des Aufenthaltes - der bis zum 10. November 23 ging - kam es zu Auszahlungen durch das Frauenhaus von insgesamt 556,20€.
Diese Auszahlungen deckten zum einen den Bedarf für Nahrungsmittel und Hygieneartikel, sowie eine Neuaustattung der Familie mit Kleidung (insbesondere Winterkleidung) und Schulmaterialien.
Achtung